Probezeit

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Was ist eine Probezeit?

Eine Probezeit ist der Zeitraum zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dieser beträgt maximal sechs Monate. Die Dauer wird jedoch vom Unternehmen entschieden und kann deshalb variieren. Ein anderer Begriff für Probezeit ist z. B. die Einarbeitung. Während der Probezeit prüfen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, ob Sie zufrieden mit der Stelle bzw. mit der Stellenbesetzung sind. Der Arbeitnehmer kann hierbei die Arbeitsbedingungen, Anforderungen oder die Unternehmenskultur kennenlernen und kann nach der Probezeit entscheiden, ob er die Tätigkeit weiterführen möchte. Der Arbeitgeber hingegen prüft die Fähigkeiten und Leistungen des neuen Arbeitnehmers.

Wie läuft die Kündigung während der Probezeit?

Während der Probezeit können beide Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) kündigen. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Wochen und gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung eingereicht wird. Also spielt es keine Rolle, ob diese in der Mitte oder am Ende vom Monat übergeben wird. Ein Grund für die Kündigung ist nicht nötig, jedoch muss sie schriftlich erfolgen.

Was sind die Vorteile für den Arbeitnehmer?

  • Die Probezeit gibt den Arbeitnehmern die Chance, sich in die neue Arbeitsumgebung einzuarbeiten und die Aufgaben kennenzulernen.
  • Sie können sich mit den Arbeitsbedingungen vertraut machen und beurteilen, ob der Arbeitsplatz der Richtige für Sie ist.
  • Durch die kürzeren Kündigungsfristen sind Sie flexibler das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?

  • Die Arbeitgeber können durch die Probezeit die Fähigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers beurteilen und somit sicherstellen, ob derjenige der Position und Anforderungen gerecht wird. Ist dies nicht der Fall, können Sie durch die kürzere Kündigungsfrist den Arbeitnehmer kündigen.
  • Durch die kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit können Sie Fehleinstellungen eher vermeiden. Denn das Arbeitsverhältnis kann schnell beendet werden und es fallen kaum rechtliche Konsequenzen an.